Allgemeine Geschäftsbedingungen der

HAINZ BRANDSCHUTZ GMBH

1. Geltungsbereich:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Hainz Brandschutz GmbH, Roseldorf 40, 2002 Großmugl, im folgenden Hainz genannt, und ihren Kunden. Hainz beliefert Freiwillige Feuerwehren, Privatpersonen und Firmen. Allfällige gegenteilige AGB des Bestellers werden von Hainz nicht anerkannt, insbesondere auch nicht dadurch, dass ihnen nicht im Einzelfall nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Die gegenständlichen AGB gelten auch – sofern und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen – auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte von Hainz mit den betreffenden Kunden.

2. Verträge:
Die Zusendung von Preislisten oder Katalogen stellt kein Angebot dar und verpflichtet nicht, den Empfänger zu den Preisen und Konditionen daraus zu beliefern. Hainz behält sich vor, die bestellten Mengen zu kürzen, nicht vorrätige Waren zu streichen, Teillieferungen vorzunehmen oder Aufträge gänzlich abzulehnen. Die Angestellten und sonstigen Mitarbeiter von Hainz haben keine Abschlussvollmacht und keine Vertretungsbefugnis für das Unternehmen. Vertraglich verbindliche Vereinbarungen können daher nur mit der Geschäftsleitung getroffen werden. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme von Hainz in Form der Auftragsbestätigung zu den dort genannten Spezifikationen zustande. Alle Waren sind nur in den angegebenen Ausführungen und Packungseinheiten lieferbar. Angaben über Maße, Gewichte, Festigkeit, Farbe, Leistung, etc. sind Richtwerte. Muster oder Abbildungen sind nur dann vertragsrelevant, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall als vertragliche Vorgabe definiert wurden. Ausführungs- oder Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

3. Sonderanfertigungen:
Bei Sonderanfertigungen richten sich die genauen Liefermengen nach den Produktionsbedingungen bei Hainz. Anfallende Kurzlängen und Unter- oder Überlieferungen bis zu einem Ausmaß von 10% sind dabei zulässig und müssen zu den vereinbarten Preisen abgenommen werden.

4.Lieferung/Versand:
Hainz erfüllt die Verträge durch Übergabe an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur, usw.), auch wenn der Transport auf Kosten Hainz erfolgt. Allfällige Transportversicherungen werden nur auf Verlangen des Kunden auf dessen Kosten abgeschlossen. Erfüllungsort ist demnach 2002 Großmugl. Alle Sendungen innerhalb Österreichs werden ab einem Warenwert von € 1.500,00 frei Haus (CPT gemäß Incoterms 2010) geliefert. Bei Bestellungen unter diesem Bestellwert wird eine Mindermengen- und Versandkostenpauschale von € 15,00 verrechnet und gelten diese verrechneten Kosten bei nicht dagegen erhobenen Einwendungen binnen zwei Wochen als anerkannt. Aufträge unter einem Warennettowert von im Ausland unter € 500,00 werden von Hainz nicht übernommen. Bei Sendungen ins Ausland gilt generell die Lieferkondition EXW (Incoterms 2010), Frachtkosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Das Transportrisiko trägt der Käufer. Die Wahl der Art des Transportes bleibt Hainz vorbehalten. Der Besteller bestätigt, dass ein schwerer LKW direkt zur Zustelladresse zufahren kann. Verpackungen werden von Hainz nicht zurückgenommen.

5.Gewährleistung/Reklamation:
Auffallende Mängel oder Fehlmengen sind bei Warenübernahme zu beanstanden. Die Reklamationsfrist für die Verwendung der gelieferten Produkte und die vertragliche Entsprechung beträgt sieben Werktage. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die Gewährleistungspflicht von Hainz entfällt, wenn Verwendungs-, Betriebs- oder Wartungsvorschriften nicht befolgt werden, die Ware einer Verschmutzung, Feuchtigkeit oder besonderer Hitze ausgesetzt wird, Änderungen an Produkten vorgenommen oder sonstige Maßnahmen getroffen werden, dass das gelieferte Produkt nicht mehr den Originalspezifikationen entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Übernahme. Bei allfälligen Warenrücksendungen ist vorher das schriftliche Einverständnis von Hainz einzuholen. Retourwaren müssen ausreichend und ordnungsgemäß verpackt werden. Schäden an unverpackten oder ungenügend verpackten Retourwaren gelten als vom Käufer verursacht. Entsprechend dem vereinbarten Erfüllungsort Roseldorf sind die Kosten des Retourtransportes vom Käufer zu tragen. Bei unberechtigten Reklamationen ist Hainz berechtigt, die Kosten der Reklamationsbearbeitung zu fordern.

6. Warenrücksendungen:

Werden nur mit unserem Einverständnis angenommen, evtl. halten wir sie auf Kosten des Absenders zu dessen Verfügung. Für alle von uns angenommenen Rücksendungen, die nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgen, wird der Zeitwert, maximal jedoch der Fakturenwert, unter Abzug der Kosten für eine eventuelle Neuaufmachung und einer Bearbeitungsgebühr von 25% verrechnet.

7. Haftung:
Für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich obliegender Leistungen stehen, haftet Hainz lediglich insoweit, als diese Schäden unverzüglich gemeldet werden und außerdem nur, wenn sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hainz zurückzuführen sind. Die Haftung für Hainz für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder reine Vermögensschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Hainz haftet für die Sicherheit der Produkte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bei ordnungsgemäßer und vereinbarungsgemäßer Verwendung unter der Voraussetzung, dass Hainz eine umfassende Möglichkeit zur Überprüfung der Schadensursache eingeräumt wird.

8. Preise/Zahlungsbedingungen:
Katalogpreise sind freibleibend und unverbindlich. Preislisten sind nur interne Richtlinien und beinhalten keine Angebote. Wiederverkäuferpreise enthalten keine Mehrwertsteuer. Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sind diese nicht gesondert vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug zu leisten. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Neukunden (Erstgeschäft) werden nur per Vorauskasse beliefert. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 352 UGB ab Fälligkeit, Mahnspesen und anwaltliche Inkassokosten vom Käufer anerkannt. Bei Zahlungsrückständen werden eingehende Zahlungen unabhängig von einer allfälligen Widmung des Kunden zuerst auf Mahnspesen, dann auf Zinsen und dann auf Kapital verrechnet. Eine Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen ist ausgeschlossen bzw. nur dann zulässig, wenn Hainz der Aufrechnung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig.

9. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen von Hainz verbleiben die verkauften Gegenstände im Eigentum von Hainz. Es wird dazu ausdrücklich vereinbart, dass ein erweiterter Eigentumsvorbehalt besteht. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen mit anderen Gegenständen steht Hainz das Vorbehalts-Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware. Eine Weiterverarbeitung ist nur dann zulässig, wenn daraus entstehende Forderungen an Hainz abgetreten werden. Allfällige Pfändungen an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen sind unverzüglich an Hainz zu melden.

10.Anwendbares Recht, Gerichtsstand:
Für sämtliche Streitigkeiten aus den von Hainz abgeschlossenen Verträgen und über deren gültigen Bestand wird die ausschließliche Anwendbarkeit Österreichischen Rechtes unter Ausschluss jeglicher Verweisungsnormen vereinbart. Insbesondere wird die Anwendung des UN-Kaufrechtes sowie der Verordnungen Nr. 2008 L 177S (Rom I) und Nr. 864/2007 (Rom II) idgF ausdrücklich ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für den Sitz unseres Unternehmens in 2002 Großmugl, Österreich, zuständiges Gericht – Landesgericht Korneuburg vereinbart.

11. Informationen gemäß Datenschutzgesetz:
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Hainz die Kundendaten im Rahmen der Geschäftsabwicklung zur betriebsinternen Verwendung speichert und erklärt dazu sein ausdrückliches Einverständnis.

12. Copyright / Datenschutz

Ohne ausdrückliche Zustimmung der Hainz Brandschutz GmbH, darf der Inhalt dieser Seiten weder ganz noch auszugsweise reproduziert werden.

Die Reproduktion bezieht sich auf alle Arten der Wiedergabe in EDV-, TV-, Print- sowie derzeit noch nicht bekannte Medien.

Bei unerlaubter bzw. nicht genehmigter Darstellung von hainz.at-Seiten, auf anderen Internet-Seiten/Servern, behält sich die Hainz Brandschutz GmbH ausdrücklich jeglichen Schadenersatzforderungen vor.

Der Rechtsweg ist bei Verlosungen und Gewinnspielen ausgeschlossen.

Die Hainz Brandschutz GmbH wird mit Übermittlungen und Angaben der eigenen persönlichen Daten, ausdrücklich erlaubt, die angegebenen Userdaten zwischenzuspeichern. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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